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EU-Verbot für Pampasgras und Co.: Drohen Strafen?


wulf

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Es ist höchst unwahrscheinlich, dass man im Gartencenter oder in Blumenläden aus Versehen eine in Deutschland verbotene Pflanze kauft. In der Regel gelangen diese nicht in den offenen Verkauf. Wer allerdings Pflanzen oder Samen im Internet bestellt, sollte die EU-Liste im Kopf haben. 

Bei wem eine verbotene Pflanze bemerkt wird, der muss nicht zwingend mit einer Geldstrafe rechnen, die jeweilige Pflanze aber aus seinem Garten oder vom Balkon entfernen. Die Kosten dafür werden nicht erstattet. 

Wichtig: Entscheidend ist stets die wissenschaftliche Bezeichnung der jeweiligen Pflanzenart. So ist etwa nicht jede Form von Pampasgras in der EU verboten, sondern nur Cortaderia jubata.

 

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